G
u t e B e r a t u n g h a t i h r
e n P r e i s
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Die
Wertgebühr |
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Erteilung
von Rat und Auskunft, Besprechungen Mitwirkung bei Steuererklärungen und Anträgen Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen Erläuterungsbericht zum Jahresabschluß und zur Gewinnermittlung Tätigkeiten im Rechtsmittelverfahen Buchführung und Lohnbuchhaltung, Gutachten |
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Die
Zeitgebühr Die Zeitgebühr legt einen vorgeschriebenen oberen und unteren Stundensatz fest, der mit dem angefallenen Zeitaufwand multipliziert wird. Er beträgt derzeit derzeit zwischen € 19 und € 46 je angefangene halbe Stunde. Die Zeitgebühr findet Anwendung bei: |
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11 | |||||||||||||||||||
Prüfung
von Steuerbescheiden Einrichten einer Buchführung Jahresabschluß mit (unüblich hohen) Vorarbeiten Teilnahme an Betriebsprüfungen Fälle, in denen keine Anhaltspunkte zur Schätzung eines Gegenstandswertes vorliegen |
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Der
Auslagenersatz
Der Auslagenersatz beinhaltet Post- und Fernmeldegebühren, Schreibauslagen, Reisekosten und sonstige Aufwendungen in der angefallenen Höhe. Betriebswirtschaftliche Beratung Die Preise für eine betriebswirtschaftliche Beratung sind an keine Gebührenverordnung gebunden. Hier wird ein angemessenes Honorar in Form von Tagessätzen vereinbart. Berufsrechtliche Vertretung: Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe, Münster Die berufsrechtliche Regelungen (Steuerberatungsgesetz - StBerG) können bei der Bundessteuerberaterkammer unter http://www.bstbk.de/ eingesehen werden. Die Berufsbezeichnung "Steuerberater" wurde in NRW nach bundesdeutschem Recht verliehen. |
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Thomas
Busse · 32549 Bad Oeynhausen · Tel.: 05731/751701 · Fax: 05731/751703 · e-mail: info@stb-busse.de |
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