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Wachstum
bewahren
Abwehrberatung
/Durchsetzungsberatung                      hr Weg zur individuellen Beratung
Die steuerliche Durchsetzungsberatung dient dazu, bestimmte
Bemessungsgrundlagen im Rahmen der Steuererklärung
oder -gestaltung zu fixierenund dadurch minimierte Steuerbelastungen
unserer Mandanten gegenüber den Finanzbehörden durchzusetzen.
Hierbei unterstützen wir Sie durch Mitwirkung bei :

steuerlichen Betriebsprüfungen
Fach- und Sonderprüfungen
reguläre/umfassende Prüfungen




Wir bereiten die erforderlichen Unterlagen vor, um einen schnellst-
möglichen Prüfungsablauf zu bewirken. Wir begleiten die Prüfung und
stehen den Prüfern mit qualifizierten Auskünften und Stellungnahmen
zur Verfügung. Wir bereiten die Schlußbesprechung vor, indem wir die
Prüfungsfeststellungen auswerten und mit Ihnen die vorläufigen
Ergebnisse und erforderlichen Maßnahmen abstimmen.

In Schätzungsfällen kontrollieren und verproben wir die von den
Finanzbehörden angewandten Verfahren und wirken in entsprechenden
Fällen auf eine sog. „tatsächliche Verständigung“ hin. Sollten sich dabei
keine geeigneten Ergebnisse erzielen lassen, übernehmen wir im
Anschluß daran eine ggf. erforderliche Vertretung unserer Mandanten
(s. Kap. „Vertretung“).

Abweichung Bescheid von Erklärung
Wenn von uns erstellte Steuererklärungen in der automatischen
Bescheidprüfung vom erklärten Sachverhalt abweichen, bekommen Sie
von uns eine Ursachenanalyse. Dies gilt ebenso für Prüfungen von
Bescheiden, die vom Mandanten in speziellen Fällen vorgelegt werden.
Oft scheitert ein optimales steuerliches Ergebnis an einem unzureichend
formulierten Sachvortrag gegenüber der Finanzverwaltung. Hier stellen
wir weitere Beweismittel zu Ihren Gunsten zusammen und bringen so
die für die richtige Rechtsanwendung erforderlichen Argumente „auf
den Punkt“.

Fälle unerwünschter Steuereffekte und Steuerbelastung
Wir beraten Sie in Fällen von verfehlter Steuergestaltung, d.h. bei einer
Divergenz zwischen Ihrem Gestaltungsziel und der nachfolgenden
tatsächlich festgelegten Steuerlast (zum Beispiel bei einer
verunglückten Beteiligungsstruktur in einer Gesellschaft, bei verdeckten
Gewinnausschüttungen, bei ungewollter Begründung eines gewerb-
lichen Grundstückshandels).
In diesen Fällen gilt es, die unerwünschten steuerlichen Folgen zu
minimieren.
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  Thomas Busse ·
32549 Bad Oeynhausen
·
Tel.: 05731/751701
· Fax: 05731/751703 ·
e-mail: info@stb-busse.de
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