Rechtsunkenntnis schadet
 -und zwar besonders
 finanziell.

Vertretung  
  Ihr Weg zur individuellen Beratung

 

Erörterung Ihres Steuerfalls mit den Finanzbehörden
Ein persönliches, fachlich fundiertes Gespräch zwischen Steuerberater
und Finanzbehörde macht aufwendige Schriftwechsel und Verfahren
häufig unnötig und spart damit Kosten.

Vorläufiger Rechtsschutz
Wir erwirken auf allen Ebenen des Steuerverfahrens einen möglichen
vorläufigen Rechtsschutz. Damit bleiben Sie von den Zwängen des
Steuer- und Abgabenrechts zunächst verschont und wirtschaftlich
handlungsfähig. Schon in einer frühen Phase des Verfahrens können
von uns Gegenmaßnahmen eingeleitet und unberechtigte oder
überzogene Vollstreckungsmaßnahmen abgewehrt werden.

Einspruchsverfahren
Die Führung eines Einspruchsverfahrens durch den Steuerberater ist in
der Regel deutlich effektiver als durch den Mandanten selbst, denn der
Berater besitzt die notwendige Erfahrung, um amtliche
Argumentationen und Auskunftsersuche richtig einschätzen und darauf
reagieren zu können. Ein bereits im Vorfeld gut vorbereitetes und mit den
passenden fachlichen Argumenten untermauertes Einspruchsverfahren verhindert die behördliche Fehlinterpretation von Sachvorträgen

 
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Die mehr und mehr verkomplizierten
Steuergesetzgebung verunsichert viele Menschen.
Dabei tritt gerade auf dem Gebiet des Steuerrechts
eine Tatsache besonder s krass hervor:
Rechtsunkenntnis schadet - und zwar besonders
finanziell.

Selbst Menschen, die mit der Erstellung ihrer
eigenen Steuererklärung noch verhältnismäßig
wenige Probleme haben, registrieren oftmals nicht
die Abweichung von eingereichter Erklärung und
ergehendem Steuerbescheid und verlieren so
mögliche steuerliche Vergünstigungen.
Der Gang zum Steuerberater erfolgt oft erst dann,
wenn Steuerbescheide offenkundig ungünstig
ausfallen und eine „schlagkräftige“ Vertretung
notwendig wird.

Je nach Problemumfang und Verfahrensphase
können wir hier variabel unterstützend und
beratend eingreifen.



Klageverfahren
Sollten außergerichtliche Maßnahmen dem Mandanten
nicht im Sinne einer zutreffenden Steuerfestsetzung
genutzt haben, steht unser Büro ggf. für eine
bundesweite Prozeßführung vor den deutschen
Finanzgerichten zur Verfügung. Spätestens auf dieser
Stufe des Verfahrens ist eine fachliche Beratung
sinnvoll - wenn nicht gar zwingend notwendig.

Neben der Erstellung der erforderlichen Schriftsätze
und Anträge begleiten oder vertreten wir Sie in der
mündlichen Verhandlung. Zudem befreit Sie eine
prozessuale Vertretung durch unser Büro von Frist-
kontrollen und vermeidet formale Mängel bei den
recht hohen verfahrensrechtlichen Anforderungen.
Revision vor dem Bundesfinanzhof (BFH)
Selbst in den seltenen Fällen, in denen ein steuerlicher
Rechtsstreit vor dem höchsten deutschen
Finanzgericht endet, können und dürfen wir Ihre
Interessen vertreten. Vor dem BFH besteht ein
„Vertreterzwang“, da es sich formal und fachlich um die
höchste Anforderungsstufe in einem finanzrechtlichen
Verfahren handelt.
Thomas Busse ·
32549 Bad Oeynhausen
·
Tel.: 05731/751701
· Fax: 05731/751703 ·
e-mail: info@stb-busse.de
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