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Rechtsunkenntnis schadet -und zwar besonders finanziell. |
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Vertretung
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Erörterung Ihres Steuerfalls mit den Finanzbehörden Ein persönliches, fachlich fundiertes Gespräch zwischen Steuerberater und Finanzbehörde macht aufwendige Schriftwechsel und Verfahren häufig unnötig und spart damit Kosten. Vorläufiger Rechtsschutz Wir erwirken auf allen Ebenen des Steuerverfahrens einen möglichen vorläufigen Rechtsschutz. Damit bleiben Sie von den Zwängen des Steuer- und Abgabenrechts zunächst verschont und wirtschaftlich handlungsfähig. Schon in einer frühen Phase des Verfahrens können von uns Gegenmaßnahmen eingeleitet und unberechtigte oder überzogene Vollstreckungsmaßnahmen abgewehrt werden. Einspruchsverfahren Die Führung eines Einspruchsverfahrens durch den Steuerberater ist in der Regel deutlich effektiver als durch den Mandanten selbst, denn der Berater besitzt die notwendige Erfahrung, um amtliche Argumentationen und Auskunftsersuche richtig einschätzen und darauf reagieren zu können. Ein bereits im Vorfeld gut vorbereitetes und mit den passenden fachlichen Argumenten untermauertes Einspruchsverfahren verhindert die behördliche Fehlinterpretation von Sachvorträgen |
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7
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Die mehr und mehr
verkomplizierten |
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Klageverfahren
Sollten außergerichtliche Maßnahmen dem Mandanten nicht im Sinne einer zutreffenden Steuerfestsetzung genutzt haben, steht unser Büro ggf. für eine bundesweite Prozeßführung vor den deutschen Finanzgerichten zur Verfügung. Spätestens auf dieser Stufe des Verfahrens ist eine fachliche Beratung sinnvoll - wenn nicht gar zwingend notwendig. Neben der Erstellung der erforderlichen Schriftsätze und Anträge begleiten oder vertreten wir Sie in der mündlichen Verhandlung. Zudem befreit Sie eine prozessuale Vertretung durch unser Büro von Frist- kontrollen und vermeidet formale Mängel bei den recht hohen verfahrensrechtlichen Anforderungen. |
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Revision
vor dem Bundesfinanzhof (BFH) Selbst in den seltenen Fällen, in denen ein steuerlicher Rechtsstreit vor dem höchsten deutschen Finanzgericht endet, können und dürfen wir Ihre Interessen vertreten. Vor dem BFH besteht ein „Vertreterzwang“, da es sich formal und fachlich um die höchste Anforderungsstufe in einem finanzrechtlichen Verfahren handelt. |
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Thomas
Busse · 32549 Bad Oeynhausen · Tel.: 05731/751701 · Fax: 05731/751703 · e-mail: info@stb-busse.de |
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